Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Mai 2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Raphael Lugmayr & Sebastian Kern GesbR (auftretend als „Stoicera Group"), 4320 Allerheiligen im Mühlkreis, für Webentwicklung, Software-, Marketing- und Cloud-Leistungen.
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Stoicera Group (im Folgenden „Auftragnehmer", „wir") und dem Auftraggeber. Abweichende Bedingungen werden nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung wirksam.
2. Vertragsschluss
Angebote sind 14 Tage gültig, sofern nicht anders vermerkt. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung (auch per E-Mail) zustande.
3. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Auftrag. Wir verpflichten uns zur Leistungserbringung gemäß den Regeln der Technik und dem aktuellen Stand der Wissenschaft.
3.1 Web- und Softwareentwicklung
- Konzeption, Design, Entwicklung gemäß Pflichtenheft
- Funktionalität bis zum vereinbarten Abnahmedatum
- Nicht im Leistungsumfang: laufende Wartung, sofern nicht explizit beauftragt
3.2 Performance-Marketing
- Konto-Setup, Kampagnen-Aufbau, laufende Optimierung
- Monatliches Reporting in vereinbartem Format
- Kein Garantieanspruch auf bestimmte ROAS-Werte (Marktabhängig)
3.3 Cloud-Infrastruktur
- Hosting auf eigener Infrastruktur (Hetzner) bzw. vereinbarten Drittanbietern
- 99.5% Verfügbarkeit-SLA (geplante Wartungsfenster ausgenommen)
- Backup-Strategie gemäß individueller Vereinbarung
4. Honorar und Zahlungsbedingungen
4.1 Honorierungsmodelle
- Sprint: Festpreis pro klar umrissenem Sprint (2–4 Wochen)
- Projekt: Festpreis bei vollständig spezifiziertem Pflichtenheft
- Retainer: monatlicher Pauschalbetrag für laufende Betreuung
- Time & Material: Stundensätze, monatliche Abrechnung nach Aufwand
4.2 Stundensatz
Aktueller Standardsatz: EUR 95,00 zzgl. USt. (je nach Spezialisierung 75–150).
4.3 Zahlung
- Sprint/Projekt: 50% bei Auftragsannahme, 50% bei Abnahme
- Retainer: monatlich im Voraus
- T&M: monatliche Rechnung, Zahlungsziel 14 Tage netto
Bei Zahlungsverzug Verzugszinsen iHv 9,2 % p.a. über dem Basiszinssatz.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich:
- Zeitnahe Bereitstellung benötigter Inhalte, Zugänge, Entscheidungen
- Verfügbarkeit für Rückfragen innerhalb von 5 Werktagen
- Bereitstellung von Brand-Assets, Texten, Bildern in nutzbarer Form
Verzögerungen aus Mitwirkungspflichten verlängern Liefertermine entsprechend und führen zu zusätzlichen Aufwänden, die separat verrechnet werden können.
6. Abnahme
Nach Fertigstellung benennen wir die Leistung als „abnahmebereit". Der Auftraggeber prüft binnen 10 Werktagen. Erfolgt in dieser Frist keine schriftliche Mängelrüge, gilt die Leistung als abgenommen.
7. Gewährleistung
Wir gewährleisten 6 Monate ab Abnahme die Funktionalität wesentlicher Features. Ausgeschlossen sind Mängel aus:
- Eigenmächtigen Änderungen durch den Auftraggeber
- Drittanbieter-API-Änderungen
- Höherer Gewalt
8. Haftung
Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Maximalbetrag der Haftung: Höhe des Auftragsvolumens, max. EUR 50.000.
9. Urheberrechte & Nutzungsrechte
- Wir behalten die Urheberrechte an Quellcode, Designs und Konzepten
- Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber unbeschränkte, ausschließliche Nutzungsrechte am vereinbarten Endprodukt
- Eingesetzte Open-Source-Komponenten unterliegen ihren jeweiligen Lizenzen
- Wir behalten uns das Recht vor, das Projekt in unserer Referenzliste zu nennen
10. Vertraulichkeit
Beide Seiten verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle nicht-öffentlichen Informationen. Diese Pflicht überdauert das Vertragsende um 5 Jahre.
11. Datenschutz
Datenschutz richtet sich nach unserer separat geführten Datenschutzerklärung (siehe /legal/datenschutz) sowie ggf. abgeschlossenen Auftragsverarbeitungsverträgen.
12. Kündigung
- Sprint/Projekt: keine ordentliche Kündigung; außerordentliche Kündigung bei wichtigem Grund jederzeit möglich
- Retainer: monatliche Kündigungsfrist zum Monatsende
- T&M: jederzeit beidseits kündbar
13. Gerichtsstand & anwendbares Recht
- Anwendbares Recht: österreichisches Recht unter Ausschluss von UN-Kaufrecht
- Gerichtsstand: sachlich zuständiges Gericht in Linz, Oberösterreich
14. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Stoicera Group · Mühlviertel, Oberösterreich · office@stoicera.at